Nachdem der Bundesrat am 20. Dezember 2019 das Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften verabschiedet hat, wurde das Gesetz am 13. Februar 2020 in der Ausgabe Nr. 6 des Bundesgesetzblattes veröffentlicht und trat am 14. Februar in Kraft.
Seit diesem Datum setzt eine Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk somit wieder eine Meisterprüfung bzw. einen gleichwertigen Abschluss voraus.
Der Zentralverband Schilder und Lichtreklame begrüßt diese schnelle Umsetzung.