Wir bilden weiter!
Gütesiegel des Handwerks sind Kundenorientierung, Qualität und Zuverlässigkeit. Angesichts des schnellen technologischen Wandels und des gestiegenen Kundenanspruchs wird die Qualifikation von Betriebsinhabern und Mitarbeitern immer bedeutungsvoller.
Somit ist der Meisterbrief auch nach Änderung der Handwerksordnung der wichtigste Qualitätsbeweis im deutschen Handwerk.
Die Ausbildung zum/zur Schilder- und Lichtreklameherstellermeister*in ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die anschließende Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt und gliedert sich in die Bereiche:
- Teil 1 – Fachpraxis
- Teil 2 – Fachtheorie
- Teil 3 – Kaufmännischer und rechtlicher Teil
- Teil 4 – Berufs- und Arbeitspädagogik
Handwerksorganisationen und andere Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung in Voll- und Teilzeit an. Die von den Handwerkskammern errichteten Meisterprüfungsausschüsse nehmen die Meisterprüfung ab. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist im Regelfall die Ablegung einer Gesellenprüfung. Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungskursen jedoch nicht verpflichtend.
Informationen rund um das Thema Meister-BAföG finden Sie hier https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Bei der Aktualisierung der Meisterprüfungsverordnung ist der ZVSL aktiv mit weiteren Behörden und Institutionen in das Novellierungsverfahren eingebunden und kann seine Erfahrungen einbringen.
Zur weiteren beruflichen Qualifikation bietet der ZVSL auch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an wie Seminare über Befestigungstechnik oder als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk.